die agile,
unser Patientenmagazin
Einmal jährlich erscheint unser aktuelles Informationsmagazin “agile” mit jeweils eigenen Schwerpunktthemen zu Gesundheit und Physiotherapie. Die hochwertig gestalteten, extra für unsere Patienten herausgebrachten Hefte bieten fundierte Informationen und wertvolle Tips zu Physiotherapie und Gesundheit.
Die Magazine liegen zu Ihrer Lektüre in allen Wartezimmern unserer Praxen aus; gerne können Sie sich Ihr Exemplar natürlich auch kostenlos mit Nachhause nehmen.
Unter agile-magazin.de gibt es auch als Webzine im Netz, wo Sie jederzeit die Artikel aller Ausgaben online nachlesen können.
Bisher erschienen folgende Ausgaben:
“agiles” –
unser agiler Newsblog mit hilfreichen Informationen, Terminen, Gesundheitstips…
Damit Sie stets alle wichtigen Informationen für Ihre Behandlung erhalten, möchten wir Ihnen hier nützliche Hinweise, Links und Downloads zur Verfügung stellen.
Die Artikel erscheinen nach aktuellem Bedarf in chronologischer Folge; in der Menüleiste können Sie die für Sie relevaten Punkte filtern, oder verwenden Sie einfach die Volltextsuche!
Hormon Yoga-Therapie/ Workshop bei Diabetes n. D. Rodriguez
Mehr als 150 Millionen Menschen leiden weltweit an Diabetes. Die Krankheit betrifft den ( Zell- ) Stoffwechsel, d.h. den Menschen sehr umfänglich. Diabetes ist deshalb aber auch eine Chance, das eigene Leben positiv zu verändern und mit Gleichgesinnten aktiv zu leben.
In dem Seminar geht es um eine Yoga-Praxis, die die Produktion von Hormondrüsen anregt. Sie kann die ärztliche Therapie begleitend unterstützen. Das belegen derzeit mehr als 70 Studien. Neben Diät und körperlicher Aktivität führt Yoga zur Balance des Hormonsystems ( Hypophyse-Pankreas (Bauchspeicheldrüse)- Schilddrüse-Leber ). Stressreduzierend lösen sich Spannungen über das sympathische Nervensystem. Gleichzeitig widmen wir uns Bereichen, die durch Diabetes geschädigt werden. Die Praxis setzt auf dynamische, energetisierende Yoga-Praxis, Tibetische Techniken und Pranayama ( Atembeobachtung, variierende Atemtechniken ) sowie Entspannungstechniken ( z.B. Yoga-Nidra ).
Barbara Krampitz gehört seit 2016 zu den ersten zertifizierten Lehrern bei Hormon Yoga Therapie bei Diabetes von Dinah Rodriguez.
*Der Kurs richtet sich an Teilnehmer mit Diabetes, Prädiabetes und an Hormon-Yoga Interessierte
Samstag oder Sonntag
auf Anfrage
Zeit: 10:00 – 14:30 Uhr
Ort: Praxis Alt-Eschersheim 34
Kursleitung: Barbara Krampitz
Kosten: 60 Euro
Anmeldung in den Praxen
Yoga Masala Workshop für einen gesunden Rücken
Ziel des Workshops ist die eigene Yoga-Praxis im Fokus auf Mobilisation, Kräftigung und Dehnung des Rückens ( Wirbelsäule/Muskulatur ).
Insbesondere, wenn wir uns im Yoga dem Rücken widmen, wird deutlich wie angemessen wir mit Yoga als psycho-mentaler Methode darauf eingehen können.
Holger Cramer ( 2016 DMW ) fand als Forschungsleiter an der Klinik für Naturheilkunde und Integrative Medizin, Kliniken Essen-Mitte, in seiner wissenschaftlichen Bestandsaufnahme heraus, dass inzwischen ( Yoga ) als wirksamer Therapie- und Präventionsansatz anerkannt sei. In den über 300 randomisierten Studien, die Cramer in seine Auswertung einbezogen hat, habe sich Yoga nachweislich positiv auf zahlreiche Beschwerden ausgewirkt u.a. auch auf chronische Schmerzen.
Themen: Allerlei Yoga
- Augen
- Kopf/Nacken
- Kiefer
- Meditation / Yoga Nidra
Samstag
06.07.2019 / 24.08.2019
Zeit: 10:00 – 14:30 Uhr
Ort: Praxis Alt-Eschersheim 34
Kursleitung: Barbara Krampitz
Kosten: 60 Euro
Anmeldung in den Praxen
Infos für Privatpatienten
Vor Beginn der Behandlung werden unsere privatversicherten Patienten in Form einer schriftlichen Honorarvereinbarung über unsere Privatpreise in Kenntnis gesetzt. Da wir nicht wissen in welcher Höhe die einzelnen Versicherungen bereit sind Heilmittel zu erstatten, sollte sich jeder Versicherte selbst bei seiner Versicherung darüber informieren.
Unsere Preise sind stets unterhalb des 2,3 ‑fachen Satzes der VdeK. Trotzdem versuchen einzelne Versicherer die volle Kostenerstattung zu verweigern. Sollten Sie Probleme bei der Erstattung der vereinbarten Sätze haben sprechen Sie uns an.
Schließen Patient und Praxisinhaber eine Honorarvereinbarung für eine krankengymnastische Behandlung ab, muss die private Krankenversicherung des Patienten die Höhe der vereinbarten Vergütung akzeptieren. Dies gilt nur dann nicht, wenn der Patient selbst mit seiner privaten Krankenversicherung niedrigere Vergütungssätze vertraglich vereinbart hat. Dies kommt beispielsweise häufiger bei Verträgen von privat krankenversicherten Studenten vor.
Dieses Thema ist aktueller denn je: Immer häufiger versuchen Patienten, Absetzungen ihrer privaten Krankenversicherung gegenüber den Physiotherapeuten zu reklamieren. Immer häufiger wird dabei durch die Versicherung der Eindruck erweckt, der Praxisinhaber hätte eine überdurchschnittlich hohe Vergütung abgerechnet.
Häufig erfolgen die Absetzungen durch die privaten Krankenversicherer zu Unrecht, so die Rechtsauffassung des zuständigen Richters beim Amtsgericht Köpenick. Nach dessen Auffassung ist allein entscheidend, was im Behandlungsvertrag zwischen Praxisinhaber und Patienten vereinbart wurde, denn diese Vereinbarung bindet die private Krankenversicherung und verpflichtet sie zur Zahlung der zwischen dem Patient und dem Behandler vorab vereinbarten Vergütung.
- Aktuellstes Urteil zu diesem Thema ist das des Amtsgerichts Köpenick vom 10. Mai 2012 (Az.: 13 C 107/11)
- Urteil aus Frankfurt 2011
- Urteil aus Frankfurt 2016
Weitere Infos zu den ortsüblichen Preisen für Heilmittel und der Erstattung durch die Versicherer erhalten sie auch unter den unten stehenden Links:
Infos zur Beihilfe
Pressemitteilung des BMI vom 7.2.2004
“Die Behauptung, bei der Gesundheitsreform gebe es eine Extrawurst für Beamte, ist falsch. Richtig ist, dass Beamte durch die steigenden Gesundheitskosten ebenso belastet werden wie alle anderen Bürger. Beamte bezahlen Arzneimittel in der Apotheke zunächst vollständig aus eigener Tasche. 50 % dieses Betrages erstattet die private Krankenversicherung. Hierbei hat der Gesetzgeber keine Begrenzung der Kosten durch Zuzahlungen vorgesehen. Die Kosten dieser privaten Krankenversicherung steigen deshalb ungebremst, zu Jahresbeginn für viele Beamte um ca. 10 %. Die andere Hälfte der Kosten wird durch die Beihilfe erstattet. Dies entspricht dem Beitrag des Arbeitgebers in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dabei werden von dem Rechnungsbetrag die Zuzahlungen abgezogen. Dieses Verfahren besteht schon, seit die Vorgängerregierung es eingeführt hat. Es ist auch jetzt nicht geändert worden, da alle Seiten es stets als korrekt angesehen haben.
Bei Hilfsmitteln gibt es seit langem unveränderte Höchstbeträge, welche die wirklichen Kosten nicht abdecken und so automatisch zu einer Zuzahlung des Beamten führt. [Anmerkung: Dies gilt auch für die sog. Heilmittel, zu denen die Physiotherapie zählt. Hier finden Veränderungen der Höchstbeträge nur im Abstand von ca. 10 Jahren statt. Letztmalig gab es 2001 eine Erhöhung um 8 % für einen Zeitraum, in der der allgemeine Kostenindex laut Statistischem Bundesamt in Wiesbaden allerdings um 16,5 % gestiegen ist!]
Falsch ist ferner die Behauptung, die Sonderregelungen seien im Kleingedruckten versteckt. Die gesamten Beihilfevorschriften sind vielmehr für jeden öffentlich zugänglich.
Zum 1. Januar 2004 sind die Zuzahlungen in der Beihilfe den veränderten Beträgen in der gesetzlichen Krankenversicherung angepasst worden. Die Höhe der Beträge und die Tatbestände entsprechen den Zuzahlungen der GKV, d. h.:
- Arzneimittel: 10 % der Aufwendungen (mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro)
- Krankenhaus: 10 Euro pro Tag, höchstens 28 Tage jährlich
- Heilmittel: Eigenbeteiligung durch die Differenz zwischen den (nicht kostendeckenden) Höchstbeträgen und den tatsächlichen Kosten.
Der Beamte, der Beihilfe erhält, bezahlt das Arzneimittel zunächst in der Apotheke vollständig selbst. Er reicht diese Rechnung dann bei der Beihilfestelle und seiner privaten Versicherung ein. Jede Seite erstattet ihm typischerweise 50 % der Kosten.
Die private Versicherung hat keine Kostenentlastung durch die Zuzahlungen. Sie erstattet die Kosten nach ihren Versicherungsbedingungen. Das hat zur Folge, dass die Kosten für die private Krankenversicherung der Beamten steigen, der größte Versicherer von Beamten hat die Beiträge zu Beginn des Jahres um ca. 10 % erhöht. Bei der Berechnung der Beihilfe wird der Betrag der Zuzahlung vom Rechnungsbetrag abgezogen. Das bedeutet, dass sich der Erstattung der Beihilfe um die Hälfte des Betrages der Zuzahlung vermindert.
Dies ist keine “Extrawurst für Beamte” Die Zuzahlungen sollen die Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung und damit die Beiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer stabilisieren oder senken. Die Beihilfe tritt an die Stelle d es Arbeitgeberbeitrages. Es tritt bei den Beihilfekosten dieselbe Entlastung ein wie beim Arbeitgeberbeitrag, nämlich in Höhe der Hälfte der Zuzahlung. Die anderer Hälfte der Entlastung, nämlich beim Arbeitnehmerbeitrag, erfolgt bei der privaten Krankenversicherung nicht. Vielmehr steigen dort die Beiträge weiter. Beim Beamten kommen daher steigende Versicherungsbeiträge und geringere, durch Zuzahlung verminderte Beihilfe zusammen. Seine finanzielle Belastung entspricht mindestens der eines GKV Versicherten.
Diese Verfahrensweise mit den Zuzahlungen in der Beihilfe ist nicht neu, sondern so geregelt, seitdem es Zuzahlungen gibt. Die Regelung ist auch nicht im Kleingedruckten versteckt, sondern Teil der für Jeden öffentlich zugänglichen Beihilfevorschriften.”
Quelle: Bundesministerium, Pressemitteilung vom 07.02.2004
Besondere Verordnungsbedarfe
m Januar 2017 tritt an die Stelle der sogenannten “Liste für Praxisbesonderheiten und Indikationsliste für längerfristige Behandlungen” eine neu “Liste für besondere Verordnungsbedarfe”. Alle in dieser Liste befindlichen Diagnosen können vom Arzt extrabudgetär verordnet werden (Budget ds ausstellenden Arztes wird durch die Verordnung nicht belastet!). Der Zeitraum kann je nach Diagnose allerdings begrenzt sein.
Anamnesebogen
Hier können Sie schon vorab einen Fragebogen herunterladen, den Sie am besten bereits ausgefüllt zu Ihrer ersten Behandung mitbringen.
Langfristiger Behandlungsbedarf
Zum langfristigen Behandlungsbedarf gibt es ebenfalls ab Januar 2017 endlich Rechtssicherheit und ein vereinfachtes Verfahren für Patienten und Ärzte.
Eine bundesweit gültige Liste mit Diagnosen/ Anlage 2 HeilM-RL regelt wie lange Verordnungen bei entsprechenden Diagnosen als Verordnung außerhalb der Regel verordnet werden können. Bei den hier befindlichen Diagnosen kann der Arzt sofort eine Verordnung außerhalb der Regel ausstellen. Der Regelfall muss nicht durchlaufen werden. Eine Genehmigung durch die Krankenkasen ist nicht notwendig.
Bei Diagnosen außerhalb der Liste gibt es eine weitere Möglichkeit langfristigen Behandlungsbedarf zu genehmigen. Wenn der Regelfall durchlaufen ist, sollte vom Arzt eine Verordnung außerhalb der Regel ausgestellt werden mit einer medizinischen Begründung. Aus dieser sollte sich die Antragsbegründung ablesen lassen.
Mit der Kopie des vollständigen Rezepts kannn der Patient nun einen schriftlichen Antrag bei der Krankenkasse einreichen. Sobald der Antrag gestellt ist, darf behandelt werden so lange die Krankenkasse den Antrag nicht abgelehnt hat. Dieser weg belastet das Budget des Arztes ab der Antragstellung ebenfalls nicht (Extrabudgetär).
Ein Merkblatt für Patienten zur Antragsstellung erhalten Sie hier.