m Januar 2017 tritt an die Stelle der sogenannten “Liste für Praxisbesonderheiten und Indikationsliste für längerfristige Behandlungen” eine neu “Liste für besondere Verordnungsbedarfe”. Alle in dieser Liste befindlichen Diagnosen können vom Arzt extrabudgetär verordnet werden (Budget ds ausstellenden Arztes wird durch die Verordnung nicht belastet!). Der Zeitraum kann je nach Diagnose allerdings begrenzt sein.