Vortrag mit Andreas Bredenkamp

Am 29. Oktober wird uns Andreas Bredenkamp, einer der renom­mier­tes­ten Redner aus der Fitness- und Gesundheitsbranche, in Frankfurt besu­chen!
In sei­nem sicher­lich kurz­wei­li­gen Vortrag bekom­men wir vie­le Tipps, für “einen siche­ren Weg zu mehr Gesundheit und bes­se­rer Lebensqualität”.  Der Vortrag ist öffent­lich und kos­ten­los. Wir bit­ten Sie jedoch, sich kurz in unse­rer neu­en Praxis Eschersheim in der Kirchhainer Straße 29 anzumelden.

Umzug Praxis Eschersheim

Es ist geschafft. Ab heu­te dem 14. Oktober kön­nen Sie uns in unse­ren neu­en Räumen in der Kirchhainer Straße 29 besu­chen. Es hat lan­ge gedau­ert, aber alle Mühen und Investitionen haben sich gelohnt! Auf ins­ge­samt 400 qm prä­sen­tie­ren wir unser Stammhaus in neu­em Licht. Die Physiotherapie wur­de um einen gro­ßen Gruppenraum, einen sepe­ra­ten Raum für Gerätegestütze Krankengymnastik und wun­der­schö­ne Behandlungskabienen erwei­tert und neu eingerichtet!

Zusätzlich bestehen auf 200qm Möglichkeiten unser Gesundheitstraining in Anspruch zu neh­men. Wir sind stolz auf unse­ren neu­en eGYM-Zirkel der ein voll­au­to­ma­ti­sier­tes Training ermög­licht. Unser Precore Cardiobereich bie­tet für jeden etwas! Wem das noch nicht genug ist kann in unse­rer Functional-Training-Ärea an unse­rer Queenex Wall ein funk­tio­nel­les Training absolvieren.

Unser gro­ßer Tag der offe­nen Tür und offi­zi­el­ler Eröffnungstermin ist der 2. November zwi­schen 12 und 17 Uhr!

die agile,
unser Patientenmagazin

Ein­mal jähr­lich erscheint unser aktu­el­les Infor­ma­ti­ons­ma­ga­zin “agi­le” mit jeweils eige­nen Schwer­punkt­the­men zu Gesund­heit und Phy­sio­the­ra­pie. Die hoch­wer­tig gestal­te­ten, extra für unse­re Pati­en­ten her­aus­ge­brachten Hefte bie­ten fun­dierte Infor­ma­tio­nen und wert­volle Tips zu Phy­sio­the­ra­pie und Gesundheit.

Die Maga­zine lie­gen zu Ihrer Lek­türe in allen War­te­zim­mern unse­rer Pra­xen aus; ger­ne kön­nen Sie sich Ihr Exem­plar natür­lich auch kos­ten­los mit Nach­hause nehmen. 

Unter agi​le​-maga​zin​.de gibt es auch als Web­zine im Netz, wo Sie jeder­zeit die Arti­kel aller Aus­ga­ben online nach­le­sen können.

Bis­her erschie­nen fol­gende Ausgaben:

Ausgabe Nr. 4, 2018

Titelthema: “Training”

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Ausgabe Nr. 3, 2017

Titelthema: “Rücken schmerzfrei”

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Ausgabe Nr. 2, 2016

Titelthema: “Tendinopathien”

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Ausgabe Nr. 1, 2015

Titelthema: “Hüftgelenkersatz”

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agiles” –
unser agiler Newsblog mit hilfreichen Informationen, Terminen, Gesundheitstips…

Damit Sie stets alle wich­ti­gen Informationen für Ihre Behandlung erhal­ten, möch­ten wir Ihnen hier nütz­li­che Hinweise, Links und Downloads zur Verfügung stellen.

Die Artikel erschei­nen nach aktu­el­lem Bedarf in chro­no­lo­gi­scher Folge; in der Menüleiste kön­nen Sie die für Sie rele­va­ten Punkte fil­tern, oder ver­wen­den Sie ein­fach die Volltextsuche!

Infos zur Beihilfe

Pressemitteilung des BMI vom 7.2.2004

Die Behauptung, bei der Gesundheitsreform gebe es eine Extrawurst für Beamte, ist falsch. Richtig ist, dass Beamte durch die stei­gen­den Gesundheitskosten eben­so belas­tet wer­den wie alle ande­ren Bürger. Beamte bezah­len Arzneimittel in der Apotheke zunächst voll­stän­dig aus eige­ner Tasche. 50 % die­ses Betrages erstat­tet die pri­va­te Krankenversicherung. Hierbei hat der Gesetzgeber kei­ne Begrenzung der Kosten durch Zuzahlungen vor­ge­se­hen. Die Kosten die­ser pri­va­ten Krankenversicherung stei­gen des­halb unge­bremst, zu Jahresbeginn für vie­le Beamte um ca. 10 %. Die ande­re Hälfte der Kosten wird durch die Beihilfe erstat­tet. Dies ent­spricht dem Beitrag des Arbeitgebers in der gesetz­li­chen Krankenversicherung. Dabei wer­den von dem Rechnungsbetrag die Zuzahlungen abge­zo­gen. Dieses Verfahren besteht schon, seit die Vorgängerregierung es ein­ge­führt hat. Es ist auch jetzt nicht geän­dert wor­den, da alle Seiten es stets als kor­rekt ange­se­hen haben.

Bei Hilfsmitteln gibt es seit lan­gem unver­än­der­te Höchstbeträge, wel­che die wirk­li­chen Kosten nicht abde­cken und so auto­ma­tisch zu einer Zuzahlung des Beamten führt. [Anmerkung: Dies gilt auch für die sog. Heilmittel, zu denen die Physiotherapie zählt. Hier fin­den Veränderungen der Höchstbeträge nur im Abstand von ca. 10 Jahren statt. Letztmalig gab es 2001 eine Erhöhung um 8 % für einen Zeitraum, in der der all­ge­mei­ne Kostenindex laut Statistischem Bundesamt in Wiesbaden aller­dings um 16,5 % gestie­gen ist!]

Falsch ist fer­ner die Behauptung, die Sonderregelungen sei­en im Kleingedruckten ver­steckt. Die gesam­ten Beihilfevorschriften sind viel­mehr für jeden öffent­lich zugäng­lich.
Zum 1. Januar 2004 sind die Zuzahlungen in der Beihilfe den ver­än­der­ten Beträgen in der gesetz­li­chen Krankenversicherung ange­passt wor­den. Die Höhe der Beträge und die Tatbestände ent­spre­chen den Zuzahlungen der GKV, d. h.:

  • Arzneimittel: 10 % der Aufwendungen (min­des­tens 5 Euro, höchs­tens 10 Euro)
  • Krankenhaus: 10 Euro pro Tag, höchs­tens 28 Tage jährlich
  • Heilmittel: Eigenbeteiligung durch die Differenz zwi­schen den (nicht kos­ten­de­cken­den) Höchstbeträgen und den tat­säch­li­chen Kosten.

Der Beamte, der Beihilfe erhält, bezahlt das Arzneimittel zunächst in der Apotheke voll­stän­dig selbst. Er reicht die­se Rechnung dann bei der Beihilfestelle und sei­ner pri­va­ten Versicherung ein. Jede Seite erstat­tet ihm typi­scher­wei­se 50 % der Kosten.
Die pri­va­te Versicherung hat kei­ne Kostenentlastung durch die Zuzahlungen. Sie erstat­tet die Kosten nach ihren Versicherungsbedingungen. Das hat zur Folge, dass die Kosten für die pri­va­te Krankenversicherung der Beamten stei­gen, der größ­te Versicherer von Beamten hat die Beiträge zu Beginn des Jahres um ca. 10 % erhöht. Bei der Berechnung der Beihilfe wird der Betrag der Zuzahlung vom Rechnungsbetrag abge­zo­gen. Das bedeu­tet, dass sich der Erstattung der Beihilfe um die Hälfte des Betrages der Zuzahlung vermindert.

Dies ist kei­ne “Extrawurst für Beamte” Die Zuzahlungen sol­len die Kosten der gesetz­li­chen Krankenversicherung und damit die Beiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sta­bi­li­sie­ren oder sen­ken. Die Beihilfe tritt an die Stelle d es Arbeitgeberbeitrages. Es tritt bei den Beihilfekosten die­sel­be Entlastung ein wie beim Arbeitgeberbeitrag, näm­lich in Höhe der Hälfte der Zuzahlung. Die ande­rer Hälfte der Entlastung, näm­lich beim Arbeitnehmerbeitrag, erfolgt bei der pri­va­ten Krankenversicherung nicht. Vielmehr stei­gen dort die Beiträge wei­ter. Beim Beamten kom­men daher stei­gen­de Versicherungsbeiträge und gerin­ge­re, durch Zuzahlung ver­min­der­te Beihilfe zusam­men. Seine finan­zi­el­le Belastung ent­spricht min­des­tens der eines GKV Versicherten.

Diese Verfahrensweise mit den Zuzahlungen in der Beihilfe ist nicht neu, son­dern so gere­gelt, seit­dem es Zuzahlungen gibt. Die Regelung ist auch nicht im Kleingedruckten ver­steckt, son­dern Teil der für Jeden öffent­lich zugäng­li­chen Beihilfevorschriften.”

Quelle: Bundesministerium, Pressemitteilung vom 07.02.2004

Besondere Verordnungsbedarfe

m Januar 2017 tritt an die Stelle der soge­nann­ten “Liste für Praxisbesonderheiten und Indikationsliste für län­ger­fris­ti­ge Behandlungen” eine neu “Liste für beson­de­re Verordnungsbedarfe”. Alle in die­ser Liste befind­li­chen Diagnosen kön­nen vom Arzt extrabud­ge­tär ver­ord­net wer­den (Budget ds aus­stel­len­den Arztes wird durch die Verordnung nicht belas­tet!). Der Zeitraum kann je nach Diagnose aller­dings begrenzt sein.