Am 29. Oktober wird uns Andreas Bredenkamp, einer der renommiertesten Redner aus der Fitness- und Gesundheitsbranche, in Frankfurt besuchen!
In seinem sicherlich kurzweiligen Vortrag bekommen wir viele Tipps, für “einen sicheren Weg zu mehr Gesundheit und besserer Lebensqualität”. Der Vortrag ist öffentlich und kostenlos. Wir bitten Sie jedoch, sich kurz in unserer neuen Praxis Eschersheim in der Kirchhainer Straße 29 anzumelden.
Umzug Praxis Eschersheim
Es ist geschafft. Ab heute dem 14. Oktober können Sie uns in unseren neuen Räumen in der Kirchhainer Straße 29 besuchen. Es hat lange gedauert, aber alle Mühen und Investitionen haben sich gelohnt! Auf insgesamt 400 qm präsentieren wir unser Stammhaus in neuem Licht. Die Physiotherapie wurde um einen großen Gruppenraum, einen seperaten Raum für Gerätegestütze Krankengymnastik und wunderschöne Behandlungskabienen erweitert und neu eingerichtet!
Zusätzlich bestehen auf 200qm Möglichkeiten unser Gesundheitstraining in Anspruch zu nehmen. Wir sind stolz auf unseren neuen eGYM-Zirkel der ein vollautomatisiertes Training ermöglicht. Unser Precore Cardiobereich bietet für jeden etwas! Wem das noch nicht genug ist kann in unserer Functional-Training-Ärea an unserer Queenex Wall ein funktionelles Training absolvieren.
Unser großer Tag der offenen Tür und offizieller Eröffnungstermin ist der 2. November zwischen 12 und 17 Uhr!
die agile,
unser Patientenmagazin
Einmal jährlich erscheint unser aktuelles Informationsmagazin “agile” mit jeweils eigenen Schwerpunktthemen zu Gesundheit und Physiotherapie. Die hochwertig gestalteten, extra für unsere Patienten herausgebrachten Hefte bieten fundierte Informationen und wertvolle Tips zu Physiotherapie und Gesundheit.
Die Magazine liegen zu Ihrer Lektüre in allen Wartezimmern unserer Praxen aus; gerne können Sie sich Ihr Exemplar natürlich auch kostenlos mit Nachhause nehmen.
Unter agile-magazin.de gibt es auch als Webzine im Netz, wo Sie jederzeit die Artikel aller Ausgaben online nachlesen können.
Bisher erschienen folgende Ausgaben:
“agiles” –
unser agiler Newsblog mit hilfreichen Informationen, Terminen, Gesundheitstips…
Damit Sie stets alle wichtigen Informationen für Ihre Behandlung erhalten, möchten wir Ihnen hier nützliche Hinweise, Links und Downloads zur Verfügung stellen.
Die Artikel erscheinen nach aktuellem Bedarf in chronologischer Folge; in der Menüleiste können Sie die für Sie relevaten Punkte filtern, oder verwenden Sie einfach die Volltextsuche!
Infos zur Beihilfe
Pressemitteilung des BMI vom 7.2.2004
“Die Behauptung, bei der Gesundheitsreform gebe es eine Extrawurst für Beamte, ist falsch. Richtig ist, dass Beamte durch die steigenden Gesundheitskosten ebenso belastet werden wie alle anderen Bürger. Beamte bezahlen Arzneimittel in der Apotheke zunächst vollständig aus eigener Tasche. 50 % dieses Betrages erstattet die private Krankenversicherung. Hierbei hat der Gesetzgeber keine Begrenzung der Kosten durch Zuzahlungen vorgesehen. Die Kosten dieser privaten Krankenversicherung steigen deshalb ungebremst, zu Jahresbeginn für viele Beamte um ca. 10 %. Die andere Hälfte der Kosten wird durch die Beihilfe erstattet. Dies entspricht dem Beitrag des Arbeitgebers in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dabei werden von dem Rechnungsbetrag die Zuzahlungen abgezogen. Dieses Verfahren besteht schon, seit die Vorgängerregierung es eingeführt hat. Es ist auch jetzt nicht geändert worden, da alle Seiten es stets als korrekt angesehen haben.
Bei Hilfsmitteln gibt es seit langem unveränderte Höchstbeträge, welche die wirklichen Kosten nicht abdecken und so automatisch zu einer Zuzahlung des Beamten führt. [Anmerkung: Dies gilt auch für die sog. Heilmittel, zu denen die Physiotherapie zählt. Hier finden Veränderungen der Höchstbeträge nur im Abstand von ca. 10 Jahren statt. Letztmalig gab es 2001 eine Erhöhung um 8 % für einen Zeitraum, in der der allgemeine Kostenindex laut Statistischem Bundesamt in Wiesbaden allerdings um 16,5 % gestiegen ist!]
Falsch ist ferner die Behauptung, die Sonderregelungen seien im Kleingedruckten versteckt. Die gesamten Beihilfevorschriften sind vielmehr für jeden öffentlich zugänglich.
Zum 1. Januar 2004 sind die Zuzahlungen in der Beihilfe den veränderten Beträgen in der gesetzlichen Krankenversicherung angepasst worden. Die Höhe der Beträge und die Tatbestände entsprechen den Zuzahlungen der GKV, d. h.:
- Arzneimittel: 10 % der Aufwendungen (mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro)
- Krankenhaus: 10 Euro pro Tag, höchstens 28 Tage jährlich
- Heilmittel: Eigenbeteiligung durch die Differenz zwischen den (nicht kostendeckenden) Höchstbeträgen und den tatsächlichen Kosten.
Der Beamte, der Beihilfe erhält, bezahlt das Arzneimittel zunächst in der Apotheke vollständig selbst. Er reicht diese Rechnung dann bei der Beihilfestelle und seiner privaten Versicherung ein. Jede Seite erstattet ihm typischerweise 50 % der Kosten.
Die private Versicherung hat keine Kostenentlastung durch die Zuzahlungen. Sie erstattet die Kosten nach ihren Versicherungsbedingungen. Das hat zur Folge, dass die Kosten für die private Krankenversicherung der Beamten steigen, der größte Versicherer von Beamten hat die Beiträge zu Beginn des Jahres um ca. 10 % erhöht. Bei der Berechnung der Beihilfe wird der Betrag der Zuzahlung vom Rechnungsbetrag abgezogen. Das bedeutet, dass sich der Erstattung der Beihilfe um die Hälfte des Betrages der Zuzahlung vermindert.
Dies ist keine “Extrawurst für Beamte” Die Zuzahlungen sollen die Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung und damit die Beiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer stabilisieren oder senken. Die Beihilfe tritt an die Stelle d es Arbeitgeberbeitrages. Es tritt bei den Beihilfekosten dieselbe Entlastung ein wie beim Arbeitgeberbeitrag, nämlich in Höhe der Hälfte der Zuzahlung. Die anderer Hälfte der Entlastung, nämlich beim Arbeitnehmerbeitrag, erfolgt bei der privaten Krankenversicherung nicht. Vielmehr steigen dort die Beiträge weiter. Beim Beamten kommen daher steigende Versicherungsbeiträge und geringere, durch Zuzahlung verminderte Beihilfe zusammen. Seine finanzielle Belastung entspricht mindestens der eines GKV Versicherten.
Diese Verfahrensweise mit den Zuzahlungen in der Beihilfe ist nicht neu, sondern so geregelt, seitdem es Zuzahlungen gibt. Die Regelung ist auch nicht im Kleingedruckten versteckt, sondern Teil der für Jeden öffentlich zugänglichen Beihilfevorschriften.”
Quelle: Bundesministerium, Pressemitteilung vom 07.02.2004
Besondere Verordnungsbedarfe
m Januar 2017 tritt an die Stelle der sogenannten “Liste für Praxisbesonderheiten und Indikationsliste für längerfristige Behandlungen” eine neu “Liste für besondere Verordnungsbedarfe”. Alle in dieser Liste befindlichen Diagnosen können vom Arzt extrabudgetär verordnet werden (Budget ds ausstellenden Arztes wird durch die Verordnung nicht belastet!). Der Zeitraum kann je nach Diagnose allerdings begrenzt sein.
Anamnesebogen
Hier können Sie schon vorab einen Fragebogen herunterladen, den Sie am besten bereits ausgefüllt zu Ihrer ersten Behandung mitbringen.
Blog
Hier finden sie Informationen die wir von Zeit zu Zeit