Infos für Privatpatienten

Vor Beginn der Behandlung wer­den unse­re pri­vat­ver­si­cher­ten Patienten in Form einer schrift­li­chen Honorarvereinbarung über unse­re Privatpreise in Kenntnis gesetzt. Da wir nicht wis­sen in wel­cher Höhe die ein­zel­nen Versicherungen bereit sind Heilmittel zu erstat­ten, soll­te sich jeder Versicherte selbst bei sei­ner Versicherung dar­über informieren.

Unsere Preise sind stets unter­halb des 2,3 ‑fachen Satzes der VdeK. Trotzdem ver­su­chen ein­zel­ne Versicherer die vol­le Kostenerstattung zu ver­wei­gern. Sollten Sie Probleme bei der Erstattung der ver­ein­bar­ten Sätze haben spre­chen Sie uns an.

Schließen Patient und Praxisinhaber eine Honorarvereinbarung für eine kran­ken­gym­nas­ti­sche Behandlung ab, muss die pri­va­te Krankenversicherung des Patienten die Höhe der ver­ein­bar­ten Vergütung akzep­tie­ren. Dies gilt nur dann nicht, wenn der Patient selbst mit sei­ner pri­va­ten Krankenversicherung nied­ri­ge­re Vergütungssätze ver­trag­lich ver­ein­bart hat. Dies kommt bei­spiels­wei­se häu­fi­ger bei Verträgen von pri­vat kran­ken­ver­si­cher­ten Studenten vor.

Dieses Thema ist aktu­el­ler denn je: Immer häu­fi­ger ver­su­chen Patienten, Absetzungen ihrer pri­va­ten Krankenversicherung gegen­über den Physiotherapeuten zu rekla­mie­ren. Immer häu­fi­ger wird dabei durch die Versicherung der Eindruck erweckt, der Praxisinhaber hät­te eine über­durch­schnitt­lich hohe Vergütung abgerechnet.

Häufig erfol­gen die Absetzungen durch die pri­va­ten Krankenversicherer zu Unrecht, so die Rechtsauffassung des zustän­di­gen Richters beim Amtsgericht Köpenick. Nach des­sen Auffassung ist allein ent­schei­dend, was im  Behandlungsvertrag zwi­schen Praxisinhaber und Patienten ver­ein­bart wur­de, denn die­se Vereinbarung bin­det die pri­va­te Krankenversicherung und ver­pflich­tet sie zur Zahlung der zwi­schen dem Patient und dem Behandler vor­ab ver­ein­bar­ten Vergütung.

Weitere Infos zu den orts­üb­li­chen Preisen für Heilmittel und der Erstattung durch die Versicherer erhal­ten sie auch unter den unten ste­hen­den Links: