Vor Beginn der Behandlung werden unsere privatversicherten Patient*innen in Form einer schriftlichen Honorarvereinbarung über unsere Privatpreise in Kenntnis gesetzt. Da wir nicht wissen in welcher Höhe die einzelnen Versicherungen bereit sind Heilmittel zu erstatten, sollten sich alle Versicherten selbst bei ihren Versicherungen darüber informieren.
Unsere Preise sind stets unterhalb des 2,3‑fachen Satzes der VdeK. Trotzdem versuchen einzelne Versicherer, die volle Kostenerstattung zu verweigern. Sollten Sie Probleme bei der Erstattung der vereinbarten Sätze haben, sprechen Sie uns an!
Schließen Patient*in und Praxisinhaber eine Honorarvereinbarung für eine krankengymnastische Behandlung ab, muss die private Krankenversicherung der Patient*in die Höhe der vereinbarten Vergütung akzeptieren. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Patient*in eignene niedrigere Vergütungssätze vertraglich mit der privaten Krankenversicherung vereinbart hat. Dies kommt beispielsweise häufiger bei Verträgen von privat krankenversicherten Student*innen vor.
Dieses Thema ist aktueller denn je: Immer häufiger versuchen Patient*innen, Absetzungen ihrer privaten Krankenversicherung gegenüber den Physiotherapeut*innen zu reklamieren. Immer häufiger wird dabei durch die Versicherung der Eindruck erweckt, das Praxisinhaber*innen hätten eine überdurchschnittlich hohe Vergütung abgerechnet.
Häufig erfolgen die Absetzungen durch die privaten Krankenkassen zu Unrecht, so die Rechtsauffassung des zuständigen Richters beim Amtsgericht Köpenick. Nach dessen Auffassung ist allein entscheidend, was im Behandlungsvertrag zwischen Praxisinhaber*in und Patient*in vereinbart wurde, denn diese Vereinbarung bindet die private Krankenversicherung und verpflichtet sie zur Zahlung der zwischen Patient*in und Behandelnden vorab vereinbarten Vergütung.
- Aktuellstes Urteil zu diesem Thema ist das des Amtsgerichts Köpenick vom 10. Mai 2012 (Az.: 13 C 107/11)
- Urteil aus Frankfurt 2011
- Urteil aus Frankfurt 2016
Weitere Infos zu den ortsüblichen Preisen für Heilmittel und der Erstattung durch die Versicherer erhalten sie auch unter den unten stehenden Links: