Zum langfristigen Behandlungsbedarf gibt es ebenfalls ab Januar 2017 endlich Rechtssicherheit und ein vereinfachtes Verfahren für Patienten und Ärzte.
Eine bundesweit gültige Liste mit Diagnosen/Anlage 2 HeilM-RL regelt wie lange Verordnungen bei entsprechenden Diagnosen als Verordnung außerhalb der Regel verordnet werden können. Bei den hier befindlichen Diagnosen kann der Arzt sofort eine Verordnung außerhalb der Regel ausstellen. Der Regelfall muss nicht durchlaufen werden. Eine Genehmigung durch die Krankenkasen ist nicht notwendig.
Bei Diagnosen außerhalb der Liste gibt es eine weitere Möglichkeit langfristigen Behandlungsbedarf zu genehmigen. Wenn der Regelfall durchlaufen ist, sollte vom Arzt eine Verordnung außerhalb der Regel ausgestellt werden mit einer medizinischen Begründung. Aus dieser sollte sich die Antragsbegründung ablesen lassen.
Mit der Kopie des vollständigen Rezepts kannn der Patient nun einen schriftlichen Antrag bei der Krankenkasse einreichen. Sobald der Antrag gestellt ist, darf behandelt werden so lange die Krankenkasse den Antrag nicht abgelehnt hat. Dieser weg belastet das Budget des Arztes ab der Antragstellung ebenfalls nicht (Extrabudgetär).
Ein Merkblatt für Patienten zur Antragsstellung erhalten Sie hier.